Wir beide sind Wahltherapeuten und bieten neben der Behandlung in der Praxis auch Hausbesuche in Wien 23. und im Raum Mödling an.
Für eine ergotherapeutische bzw. physiotherapeutische Behandlung, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt. Der zuweisende Arzt legt die Anzahl (in der Regel 10 Einheiten) und Dauer (30/ 45 oder 60 Minuten) der Therapieeinheiten, sowie die Notwendigkeit eines Hausbesuchs fest.
Auf der Verordnung soll demnach folgendes vermerkt sein:
10x Ergotherapie zu je … Minuten (inkl. Hausbesuch)
oder
10x Physiotherapie zu je … Minuten (inkl. Hausbesuch)
Um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen, muss die Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden. Dies können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erledigen.
Nach der letzten Einheit erhalten Sie eine Honorarnote für alle durchgeführten Therapieeinheiten. Diese können Sie – gemeinsam mit Ihrer „bewilligten“ Verordnung und der Zahlungsbestätigung – bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.
Für Beratungsgespräche benötigen Sie keine Verordnung.